Verhaltenskodex für Lieferanten der URUS-Gruppe
Verhaltenskodex für Lieferanten der URUS-Gruppe
Zweck und Geltungsbereich
Wir sind davon überzeugt, dass ethisches Geschäftsverhalten und soziale Verantwortung von entscheidender Bedeutung für den Aufbau und die Pflege vertrauensvoller Beziehungen sind. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex“) gilt für alle Lieferanten, Anbieter, Auftragnehmer und sonstigen Dritten („Lieferanten“), die mit oder im Namen der URUS-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften Geschäfte tätigen. Lieferanten müssen die in diesem Kodex dargelegten Standards sowie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Unsere Mission
Die URUS Group ist eine Unternehmensgruppe im Herzen der globalen Milch- und Rindfleischindustrie. Wir sind Marktführer mit einem unermüdlichen Engagement für Innovation, Exzellenz, Partnerschaft und Wachstum. Unsere Mission ist es, erfolgreich zu sein, indem wir nachhaltigen Wert für unsere Genossenschaftsmitglieder und Kunden schaffen. Diese lange Geschichte wird von den Unternehmen getragen, aus denen sich die URUS Group zusammensetzt: Alta Genetics, GENEX, Genetics Australia, Jetstream Genetics, Leachman Cattle, PEAK, SCCL, Trans Ova Genetics und VAS.
Wichtige Definitionen
Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (d. h. eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann). Beispiele hierfür sind Namen, Kontaktdaten, amtliche Identifikationsnummern, Finanzdaten, eindeutige Kennungen oder Online-Identifikatoren.
Geistiges Eigentum
Jede geistige Schöpfung, die einen kommerziellen Wert hat, wie Erfindungen, Designs, Kunstwerke, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte. Geistiges Eigentum umfasst auch Know-how, Verfahren sowie Forschungs- und Entwicklungsinformationen, die einer Partei gehören oder für deren Nutzung sie eine Lizenz besitzt.
Vertrauliche Informationen
Alle nicht öffentlichen oder geschützten Informationen – ob mündlich, schriftlich oder elektronisch –, die von oder im Namen der URUS Group oder ihrer verbundenen Unternehmen weitergegeben werden. Dazu können technische Daten, Geschäftspläne, Strategien, Finanzinformationen, Preisangaben, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, geistiges Eigentum und alle anderen Daten gehören, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden.
Geschäftliche Integrität und ethisches Verhalten
Bekämpfung von Bestechung und Korruption
Lieferanten dürfen sich keiner Form von Bestechung, Korruption, Erpressung oder Unterschlagung hingeben, einschließlich des Versprechens, Anbietens oder Gebens von Wertgegenständen, um sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Alle Geschäftsbeziehungen müssen transparent sein, genau dokumentiert werden und den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung entsprechen.
Interessenkonflikte
Lieferanten müssen tatsächliche oder vermeintliche Interessenkonflikte vermeiden, die ihre Verpflichtungen beeinträchtigen könnten. Tritt ein Konflikt auf, muss dieser unverzüglich offengelegt und es müssen Maßnahmen zu seiner Minderung ergriffen werden.
Fairer Wettbewerb
Lieferanten müssen faire Geschäftspraktiken wahren und die Kartell- und Wettbewerbsgesetze einhalten. Vereinbarungen zur Preisabsprache, zur Manipulation von Ausschreibungen oder zur Aufteilung von Märkten sind strengstens untersagt.
Arbeits- und Menschenrechte
Freiwillige Beschäftigung
Es darf keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft (einschließlich Schuldknechtschaft), Leibeigenschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit eingesetzt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht gezwungen werden, Ausweisdokumente abzugeben oder Vermittlungsgebühren zu zahlen.
Verbot von Kinderarbeit
Lieferanten dürfen keine Personen beschäftigen, die das gesetzliche Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung oder das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, je nachdem, welches Alter höher ist. Legitime Ausbildungs- und Praktikumsprogramme sind zulässig, sofern sie den lokalen Gesetzen und diesem Kodex entsprechen.
Nichtdiskriminierung und Prävention von Belästigung
Alle Beschäftigungsentscheidungen – wie Einstellung, Beförderung, Vergütung oder Kündigung – müssen auf Qualifikationen, Fähigkeiten und Leistung basieren und dürfen keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität/-ausdruck, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, Familienstand oder anderen geschützten Merkmalen beinhalten. Jede Form von Belästigung, Mobbing oder Missbrauch ist strengstens untersagt.
Löhne und Arbeitszeiten
Die Vergütung (einschließlich Überstundenzuschläge) muss den gesetzlichen Standards entsprechen oder diese übertreffen. Überstunden sollten freiwillig sein und die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vereinigungsfreiheit
Lieferanten müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten, eine Vertretung zu suchen und Tarifverhandlungen zu führen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ohne Angst vor Belästigung, Einmischung oder Vergeltungsmaßnahmen.
Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Gesundheit und Sicherheit
Lieferanten müssen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, einschließlich geeigneter Kontrollmaßnahmen, Schulungen und persönlicher Schutzausrüstung, um arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen zu verhindern. Es müssen Vorkehrungen für Notfälle, Brandschutz und Mechanismen zur Unfallmeldung vorhanden sein.
Umweltschutz
Lieferanten müssen alle Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, Umweltverschmutzung minimieren, Abfall reduzieren und verantwortungsbewusst mit Ressourcen umgehen. Soweit möglich, müssen Lieferanten aktiv Verbesserungen in den Bereichen Energieeffizienz, Wassereinsparung und Reduzierung von Treibhausgasen anstreben.
Informationssicherheit und Vertraulichkeit
Datenschutz
Lieferanten müssen vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten schützen und unbefugten Zugriff, Offenlegung oder Missbrauch verhindern. Jeder vermutete oder tatsächliche Datenverstoß muss unverzüglich gemeldet werden.
Geistiges Eigentum
Lieferanten müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und Maßnahmen zum Schutz aller von unserem Unternehmen weitergegebenen geschützten Informationen ergreifen.
Compliance und Überwachung
Managementsysteme
Von Lieferanten wird erwartet, dass sie über angemessene Governance-Strukturen und interne Kontrollen verfügen, um die Einhaltung dieses Kodex sicherzustellen. Dokumentierte Risikobewertungen, Schulungsprogramme und Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung werden nachdrücklich empfohlen.
Korrekte Buchführung
Alle Geschäfts- und Finanzunterlagen müssen korrekt und vollständig sein und in Übereinstimmung mit den geltenden Standards geführt werden. Fälschungen oder Falschdarstellungen sind verboten.
Recht auf Prüfung
Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex durch Lieferanten mittels Audits oder Besichtigungen vor Ort zu überprüfen. Verstöße können zu Korrekturmaßnahmen oder, falls diese nicht behoben werden, zur möglichen Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
Subunternehmer und nachgelagerte Lieferkette
Anforderungen an die Weitergabe:
Lieferanten müssen diesen Kodex – oder im Wesentlichen ähnliche Standards – an ihre Subunternehmer und andere nachgelagerte Partner weitergeben und sicherstellen, dass diese Grundsätze und Anforderungen in allen Ebenen ihrer Lieferkette umgesetzt werden.
Verantwortung für Subunternehmer:
Lieferanten sind für die Handlungen ihrer Subunternehmer im Zusammenhang mit diesem Kodex verantwortlich. Jeder Verstoß durch einen Subunternehmer gilt als Verstoß des Lieferanten selbst, und der Lieferant muss etwaige Probleme unverzüglich angehen und beheben.
Überwachung und Kontrolle:
Lieferanten müssen über Prozesse verfügen, um die Leistung der Subunternehmer und die Einhaltung dieser Standards zu überwachen. Dazu gehören die Durchführung einer Sorgfaltsprüfung vor der Beauftragung von Subunternehmern sowie eine fortlaufende Überprüfung zur Aufrechterhaltung ethischer und rechtmäßiger Geschäftspraktiken.
Meldung von Bedenken
Beschwerdemechanismen:
Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern und Stakeholdern Kanäle zur Verfügung stellen, über die sie Bedenken oder vermutetes Fehlverhalten vertraulich und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können.
Meldung an unser Unternehmen:
Verdachtsfälle von Verstößen gegen diesen Kodex, Gesetze oder Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit bei uns müssen unverzüglich an unsere Ethik-Hotline oder unser Compliance-Team gemeldet werden.
Bestätigung und Durchsetzung
Annahme dieses Kodex:
Durch die Geschäftsbeziehung mit unserer Organisation erkennt jeder Lieferant diesen Kodex an und verpflichtet sich, ihn einzuhalten.
Konsequenzen:
Verstöße können zu Korrekturmaßnahmen oder zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Unser Unternehmen kann gegebenenfalls auch andere rechtliche oder billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen.
Der Lieferant bestätigt, dass er den Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex“) erhalten, gelesen und verstanden hat. Durch die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit uns verpflichtet sich der Lieferant, die im Kodex dargelegten Grundsätze und Anforderungen einzuhalten und diese Standards in seinem gesamten Betrieb zu fördern und durchzusetzen, einschließlich bei allen Subunternehmern oder nachgelagerten Partnern, die in seinem Namen handeln.
Durch die Zusammenarbeit im Einklang mit diesem Verhaltenskodex für Lieferanten wahren wir Integrität, Fairness und Respekt in unserer Lieferkette. Vielen Dank für Ihre Partnerschaft und Ihr Engagement für ethische Geschäftspraktiken.